Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich, Allgemeines
    1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die entweder (a)zwischen der Smart Systems Hub GmbH (nachfolgend Smart Systems Hub) und einem Teilnehmer* über die Teilnahme an einer vom Smart Systems Hub angebotenen Veranstaltung, wie zum Beispiel eines Trails, Workshops oder Events, oder (b) zwischen dem Smart Systems Hub und einem Auftraggeber über eine in dessen Auftrag ausgerichtete Inhouse-Veranstaltung bzw. über durch den Smart Systems Hub zu erbringende Beratungsdienstleistungen geschlossen werden.
    1.2. Entgegenstehende oder von Bedingungen des Smart Systems Hubs abweichende Bedingungen des Auftraggebers/ Teilnehmers erkennt der Smart Systems Hub nicht an, es sei denn, der Smart Systems Hub hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Auch wenn der Smart Systems Hub in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Smart Systems Hub Bedingungen.
    1.3. Inhalte der Veranstaltung, Zielgruppen, Veranstaltungsort und Kosten (netto) sind dem jeweiligenAngebot zu entnehmen.
    *Wenn in diesen Bedingungen zur sprachlichen Vereinfachung das generische Maskulinum (z.B. Teilnehmer) verwendet wird, impliziert das gleichermaßen die weibliche Form (Teilnehmerin).
  2. Anmeldung und Auftragserteilung
    Anmeldungen zu Veranstaltungen des Smart Systems Hubs sowie Aufträge für Inhouse-Veranstaltungen sind verbindlich und müssen schriftlich (per Online-Anmeldung, E-Mail, Post) erfolgen und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Smart Systems Hub in Textform bestätigt werden. Der Smart Systems Hub ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden im Einklang mit den hier abrufbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet.
  3. Besondere Bedingungen für Inhouse-Veranstaltungen
    3.1. Die Leistungen des Smart Systems Hubs werden in dem jeweils durch ein bis zum Vertragsschluss freibleibendes Angebot festgelegten Umfang als Dienstleistungen und/oder Werkleistungen nach den jeweils anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften erbracht, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes bestimmt ist. Der Smart Systems Hub erbringt Dienstleistungen in eigener Verantwortung. Der Auftraggeber bleibt für die von ihm gewünschten und erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich.
    3.2. Der Smart Systems Hub und der Auftraggeber sind jeweils berechtigt, in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs zu fordern. Der Smart Systems Hub bzw. der Auftraggeber werden nach Eingang eines Änderungsvorschlags die Durchführbarkeit dieser Änderung überprüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Smart Systems Hub ist berechtigt, dem Auftraggeber den ihm entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen, soweit dessen Änderungswunsch eine umfangreiche und aufwendige Überprüfung erforderlich macht. Die für eine solche Überprüfung bzw. die für eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlichen vertraglichen Anpassungen werden in einer zusätzlichen Vereinbarung festgelegt.
    3.3. Gegenüber seinen Mitarbeitern ist allein der Smart Systems Hub weisungsbefugt.
    3.4. Der Smart Systems Hub ist berechtigt, sich zur Ausführung von Aufträgen der Tätigkeit Dritter zu bedienen. Der Smart Systems Hub bleibt aber gegenüber dem Auftraggeber stets unmittelbar selbst verpflichtet.
    3.5. Der Auftraggeber überlässt dem Smart System Hub rechtzeitig vor Ausführung des Auftrags unentgeltlich alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien, Geräte, Unterlagen, Vorgänge etc. und stellt diese dem Smart Systems Hub erforderlichenfalls auf seine Kosten zu.
    3.6. Sofern der Smart Systems Hub beim Auftraggeber tätig wird, hat der Auftraggeber den Mitarbeitern des Smart Systems Hubs oder von ihm beauftragten Dritten im Rahmen der üblichen Betriebszeiten und innerhalb der betrieblichen Zugangsregelungen auch unentgeltlich Zugang zu allen Räumlichkeiten, Installationen (Hardware, Software, Netzwerke, etc.) und sonstigen Arbeitsmitteln zu verschaffen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch den Smart Systems Hub erforderlich sind. Bei Bedarf hat der Auftraggeber auch für die unentgeltliche Bereitstellung funktionsfähiger Arbeitsplätze für die Mitarbeiter des Smart Systems Hubs oder für von ihm beauftragte Dritte zu sorgen.
    3.7. Der Auftraggeber wird im Übrigen in der erforderlichen Weise bei der Auftragsausführung mitwirken.
    3.8. Erfüllt der Auftraggeber die ihm nach Ziffern 3.5 – 3.7 obliegenden Verpflichtungen nicht bzw. nicht rechtzeitig und führt dies zu Verzögerungen und/oder Mehraufwand, verlängert sich der vereinbarte Zeitrahmen bzw. erhöht sich die vereinbarte Vergütung entsprechend.
  4. Kosten und Zahlungsbedingungen
    4.1. Alle Veranstaltungskosten verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Veranstaltungskosten beinhalten die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung wie Pausengetränke und Mittagessen während der Veranstaltung, soweit dies in der jeweiligen Angebotsbeschreibung angegeben ist.
    4.2. Nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Veranstaltungszeiten. Die Kosten eines Inhouse-Angebotes beziehen sich auf die im zugrunde liegenden Angebot des Smart
    Systems Hubs aufgeführte Leistungsbeschreibung.
    4.3. Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Smart Systems Hub einen Auslagenersatz über 10,00 € erheben.
    4.4. Der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag ist an den Smart Systems Hub unter Einhaltung des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels auf die unten angegebene Bankverbindung zu überweisen. Als Verwendungszweck dient die Rechnungs- und Veranstaltungsnummer.
    Bankverbindung:
    Bank: Ostsächsische Sparkasse Dresden
    Kontoinhaber: Smart Systems Hub GmbH
    IBAN: DE47 8505 0300 0221 1535 35
    BIC: OSDDDE81XXX
  5. Widerrufsrecht
    5.1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form (einschließlich E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nachdem Ihnen diese Belehrung in der Rechnung mitgeteilt worden ist. Nach Ausübung des Widerrufrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet.
    5.2. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Frist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss begonnen hat oder von ihm veranlasst wurde. Der Teilnehmer stimmt hiermit der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen zu.
    Der Widerruf ist zu richten an:
    Smart Systems Hub GmbH
    Antonstraße 25
    01097 Dresden
    Email: contact@smart-systems-hub.de
  6. Stornierung von Veranstaltungen und Inhouse-Veranstaltungen
    6.1. Der Smart Systems Hub bietet jedem Teilnehmer einer Veranstaltung – ungeachtet der gesetzlich zustehenden Rücktrittsrechte – nach Ablauf der Frist des unter Ziffer 5 bezeichneten gesetzlichen Widerrufsrechts die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten (Storno).
    6.2. Stornierungen einer Veranstaltung müssen schriftlich (einschließlich Email) erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Rücksprache mit dem Smart Systems Hub ohne Zusatzkosten möglich.
    6.3. Bei Stornierung oder Umbuchung eines Teilnehmers werden folgende Gebühren erhoben:
    • bis 28 Kalendertage vor der Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
    • bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungskosten (zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. MwSt.)
    • weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Veranstaltungskosten (zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. MwSt.)
    • bei Nichterscheinen (gleich welchem Grund): 100% der Veranstaltungskosten (zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. MwSt.) Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers werden dabei vom Smart Systems Hub verrechnet.
    6.4. Die Stornierung einer Inhouse-Veranstaltung muss schriftlich bzw. per Fax oder Email durch den Auftraggeber erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Gebühren vom Auftraggeber erhoben:
    • bis 28 Kalendertage vor der Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
    • bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Veranstaltungskosten (zzgl der jeweils gültigen gesetzl. MwSt.)
    • weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 60% der Veranstaltungskosten (zzgl der jeweils gültigen gesetzl. MwSt.)
    • weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Veranstaltungskosten (zzgl der jeweils gültigen gesetzl. MwSt.)
    Bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers werden dabei vom Smart Systems Hub verrechnet.
  7. Absage von Veranstaltungen und Haftung
    7.1. Der Smart Systems Hub behält sich vor, bei Eintreten von durch den Smart Systems Hub nicht zu vertretenden Umständen wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten (bzw. Moderators oder Trainers) die Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmerzahl behält sich der Smart Systems Hub vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich der Smart Systems Hub die Teilnehmer spätestens 7 Kalendertage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Veranstaltungskosten wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Veranstaltungskosten erstattet.
    7.2. Bei Ausfall einer Veranstaltung aufgrund Krankheit des Referenten, höherer Gewalt oder sonstiger für den Smart Systems Hub unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Verzugsschäden jeglicher Art.
  8. Gewährleistung und Änderungsvorbehalt
    8.1. Smart Systems Hub Veranstaltungen und Inhouse-Veranstaltungen werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von Fachreferenten, bzw. Moderatoren oder Trainern durchgeführt. Insofern Veranstaltungsmaterialien bereitgestellt werden, werden diese nach den jeweils neuesten Erkenntnissen entsprechend der fachlichen Ausrichtung des Veranstaltungsformats erstellt. Der Smart Systems Hub übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Veranstaltungsunterlagen.
    8.2. Der Smart Systems Hub behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen ohne vorherige Ankündigung vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall, bspw. bei kurzfristigem Ausfall eines Referenten, ist der Smart Systems Hub berechtigt, den vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
    8.3. Der jeweilige Smart Systems Hub Referent/ Moderator/ Trainer unterstützt die Teilnehmer nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt in jedem Fall beim Auftraggeber bzw. Teilnehmer.
  9. Hinweise für Teilnehmer an Co-Innovationsformaten
    Veranstaltungen, die als Co-Innovationsformate ausgestaltet sind, bspw. bei einem Thin[gk]athon®, erfordern, damit sie erfolgreich verlaufen können, Offenheit der Teilnehmer im Hinblick auf die im Rahmen der Veranstaltung zu teilenden Ideen und Gedanken. Der Gesetzgeber billigt Ideen, im Gegensatz zu Arbeitsergebnissen, die aus der Umsetzung einer Idee in eine technische Erfindung oder ein schöpferisches Werk hervorgehen, keinen besonderen Schutz zu. Teilnehmern an Co-Innovationsformaten wird daher empfohlen, sich mit all ihrer Kreativität und ihrem Ideenreichtum einzubringen, um die Entstehung von Innovationen zu ermöglichen. Gleichzeitig weist der Smart Systems Hub die Teilnehmer darauf hin, vorhandenes, geheimes Erfahrungswissen (Know-how) oder sonstige Geschäftsgeheimnisse nicht bzw. nur sehr eingeschränkt mit anderen Teilnehmern zu teilen, um deren Schutz wirksam gewährleisten zu können. Im Übrigen gelten die Regelungen der folgenden Ziffern 10 und 11.
  10. Erfindungen
    10.1. Erfindungen, die gemeinschaftlich von Mitarbeitern des Smart Systems Hubs und des Auftraggebers während der Ausführung eines Auftrags gemacht werden, sowie hierfür erteilte Schutzrechte stehen beiden Vertragspartnern gemeinsam zu.
    10.2. Erfindungen, die während der Ausführung eines Auftrags von Mitarbeitern des Smart Systems Hubs gemacht werden, sowie hierfür erteilte Schutzrechte, gehören dem Smart Systems Hub. Erfindungen, die während der Ausführung eines Auftrags von Mitarbeitern des Auftraggebers gemacht werden, sowie hierfür erteilte Schutzrechte, gehören dem Auftraggeber. Erfindungen, die von Teilnehmer an Co-Innovationsformaten gemacht werden, sowie hierfür erteilte Schutzrechte, gehören dem Teilnehmer bzw. dessen Arbeitgeber.
    10.3. Die Gewährung von Lizenzen an Erfindungen im Sinne von Absatz 1 und 2 und an dafür erteilten Schutzrechten bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  11. Urheberrecht, Nutzungsbedingungen
    11.1. Das Urheberrecht an allen vom Smart Systems Hub im Rahmen einer Veranstaltung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt beim Smart Systems Hub bzw. dem jeweiligen Referenten/ Moderator/ Trainer.
    11.2. Material in jeglicher Form, das vom Smart Systems Hub im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Teilnehmer vom Smart Systems Hub im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Smart Systems Hubs vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
    11.3. Material in jeglicher Form darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Smart Systems Hubs nicht für andere Veranstaltungen oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.
    11.4. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder anderen Leistungen des Smart Systems Hubs ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Smart Systems Hubs zulässig.
    11.5. Im Fall von Inhouse-Veranstaltungen erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den vorgenannten Urheberrechten in allen Nutzungsarten.
  12. Datenschutz
    12.1. Der Teilnehmer ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Anmeldungen zu Veranstaltungen und zum E-Mail-Newsletter erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Smart Systems Hub ausführlich über die Datenschutzerklärung informiert worden.
    12.2. Der Teilnehmer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Er kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft die Einwilligung widerrufen.
    12.3. Nur für die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert.
    12.4. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.
    12.5. Etwaige Änderungen der Richtlinien über den Datenschutz wird der Smart Systems Hub auf der Seite Datenschutzerklärung veröffentlichen. So können sich Teilnehmer jederzeit darüber informieren, welche Informationen der Smart Systems Hub sammelt, wie er sie sammelt und unter welchen Umständen er sie verwendet. Diese finden Sie unter https://smart-systems-hub.de/privacy.
  13. Sonstiges
    13.1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber dem Smart Systems Hub abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden. Vorstehendes gilt nicht für individuelle Vereinbarungen, diese können auch formlos wirksam sein.
    13.2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Smart Systems Hubs.
    13.3. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    13.4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz des Smart Systems Hubs zuständige Gericht in Dresden, Deutschland.
    13.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.