
COVID-19 | Unterstützung für KMU und Startups
- On 2. Juni 2020
Die Folgen von COVID-19 für die Deutsche Wirtschaft sind ebenso vielfältig, wie die zahlreichen Hilfsangebote, die Unternehmen verschiedener Größen jetzt zur Verfügung stehen. Für einen schnellen Überblick bieten wir nachfolgend die wichtigsten Adressen und Informationen.
Viel Spaß beim Lesen!
Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige
im Zuge der Auswirkungen der Corona Pandemie
Die Maßnahmen u.a. des Bundeswirtschaftsministerium und des Bundesarbeitsministeriums sowie der Länder sollen gezielt eingesetzt und genutzt werden, um Arbeitnehmer zu schützen und Unternehmen mit Liquiditäts- und Auftragseinbrüchen zu unterstützen.
Umfassende Hilfe für deutsche Unternehmen
1. Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Das Schutzschild ist ein Maßnahmenpaket für Beschäftigte und Unternehmen. Sein Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie durch die Krise kommen. Das Schutzschild beruht auf vier Säulen:
a) Flexiblere Regelungen bezüglich des Kurzarbeitergeldes (weitere Informationen hier )
b) Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
c) Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet (bspw. KfW – und ERP -Kredite)
d) Europäischer Zusammenhalt (hier geht es insbesondere um die internationale Bekämpfung der Infektionsverbreitung und die Stärkung der europäischen Banken im Zuge der „Corona Responsive Initiative“)
Kontakt
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene
Telefon: 030 18615 1515
Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
Beantragung von Kurzarbeitergeld (zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur)
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20
Maßnahmen des Bundes im Überblick
a) ERP-Gründerkredit Startgeld
Für kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen.
Mehr Informationen hier >
b) ERP-Gründerkredit Universell
Für größere mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Mehr Informationen hier >
c) KfW-Unternehmerkredit
Für größere mittelständische Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind. Mehr Informationen hier >
d) KfW-Kredit für Wachstum
Konsortialfinanzierung für größere Unternehmen und größere Vorhaben.
Mehr Informationen hier >
e) Sonderprogramme
Die KfW wird außerdem für Unternehmen auflegen, die keinen Zugang zu bestehenden Förderprogrammen haben. Weitere Infos dazu kann die KfW geben.
f) Kredite für Kleinstunternehmen
Unternehmen mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten, die Infolge des Coronavirus Einbußen nach dem 11. März erlitten haben, können bis zu 15.000 Euro für drei Monate erhalten. Betroffene Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate. Mehr Informationen hier >
g) Bürgschaften
Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Mio. Euro kann hier schnell und kostenfrei über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
h) Aussetzung der Insolvenzvertragspflicht
Da aus organisatorischen und administrativen Gründen nicht gewährleistet werden kann, dass die Instrumente zur Stützung der Liquidität innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht rechtzeitig greifen können, soll durch eine gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden. Mehr Informationen hier >
i) Tätigkeitsverbot/Quarantäne
Bei Tätigkeitsverboten sowie bei Fällen von Quarantäne
erhalten sowohl Angestellte als auch Selbstständige 6 Wochen lang eine Entschädigungszahlung vom Staat aufgrund des Infektionsschutzgesetzes. Mehr Informationen hier >
j) Steuererleichterungen:
Eine Übersicht über konkrete Möglichkeiten haben wir im „FOKUS: Steuererleichterungen“ zusammengefasst.
k) Krankschreibungen
Bis zu 14 Tage lang dürfen Ärzte Patienten am Telefon krank schreiben. hier >
Hotline der KfW für die Beantragung von Krediten
Telefon: 0800 539 9001
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken
Telefon: 08000008327
Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr
Fokus: Kurzarbeitergeld
Die neuen Regelungen sollen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt werden.
Folgende Erleichterungen gelten:
- 10 Prozent-Schwelle:
Ein Betrieb soll dann Kurzarbeit anmelden können, wenn Aufträge aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen ausbleiben und mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. - Verzicht auf negative Arbeitszeitsalden:
Vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld soll vollständig oder teilweise auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet werden können. - Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer:
- Der Bezug von Kurzarbeitergeld soll auf den
Bereich der Leiharbeit erweitert werden. - Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge:
Die Bundesagentur für Arbeit soll künftig
die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, vollständig erstatten. - Verlängerung:
Wie bisher soll die Möglichkeit bestehen, dass die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von einem Jahr auf bis zu zwei Jahre verlängert wird.
Maßnahmen des Freistaats Sachsen
1. Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
„Sachsen hilft sofort“
Soforthilfe-Darlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen),
Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen kann seit dem 23. März bei der
Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden. Mehr Informationen hier >
Express-Bürgschaften der BBS
Mit dieser und anderen Maßnahmen hilft die Bürgschaftsbank Sachsen vor allem kleineren und mittleren Unternehmen. Darüber hinaus wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf € 2,5 Mio. erhöht und Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite werden verbessert. Mehr Informationen hier >
Zins-Subventionierte Liquiditätshilfedarlehen
Konsolidierungsberatung der sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Mehr Informationen und Kontakt hier >
Info-Telefon der sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) für Unternehmen in Sachsen
Telefon: 0351 4910-1100
Bürgschaftsbank Sachsen
Kammerbezirk Dresden: 0172 6028464
Kammerbezirke Südwestsachsen und Leipzig 0174 3807535
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